Urlaub
2 freie Halbtage pro Schuljahr stehen den Kindern bei Bedarf für Aktivitäten oder Ferien zusätzlich zu den regulären Ferien zur Verfügung. Dafür reichen die Eltern vorgängig eine schriftliche Meldung bei der Klassenlehrperson ein.
Die Bestimmungen zum Urlaub, die darüber hinausgehen, finden Sie unter folgendem Link
2.3.3_2018_Absenzen_und_Urlaubsregelung_Schulerlnnen.pdf
Der Kindergarten ist Bestandteil der obligatorischen Volksschule, somit gelten dieselben Bestimmungen wie in der Primarschule.
Die Bestimmungen zum Urlaub, die darüber hinausgehen, finden Sie unter folgendem Link
2.3.3_2018_Absenzen_und_Urlaubsregelung_Schulerlnnen.pdf
Der Kindergarten ist Bestandteil der obligatorischen Volksschule, somit gelten dieselben Bestimmungen wie in der Primarschule.